Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Anlagen, die ab dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, liegt die Überschusseinspeisung bis 10 Kilowatt peak bei 7,70 Cent je Kilowattstunde, die Volleinspeisung bei 12,22 Cent. Zwischen Februar und Juli 2026 waren es 7,78 beziehungsweise 12,35 Cent.
Wer bekommt die Einspeisevergütung bei einer gemieteten Solaranlage?
Das entscheidet der Vertrag. Ausgezahlt wird an den Anlagenbetreiber, der im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber eingetragen ist. Je nach Modell ist das der Haushalt selbst oder der Anbieter, der die Vergütung dann verrechnet oder in die Rate einpreist.
Wie lange gilt der einmal festgelegte Vergütungssatz?
Der Satz des Inbetriebnahmemonats gilt für das Inbetriebnahmejahr und weitere 20 volle Kalenderjahre. Spätere Absenkungen ändern daran nichts — eine Anlage von 2026 behält also ihre 7,70 Cent bis etwa 2046.
Warum fällt die Vergütung bei negativen Strompreisen aus?
Seit dem Solarspitzengesetz entfällt für Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb gingen, die Vergütung in Viertelstunden mit negativem Börsenpreis. Als Ausgleich verlängert sich der Vergütungszeitraum am Ende. Vorausgesetzt wird ein Smart Meter.