Ratgeber · Stand August 2026

Einspeisevergütung bei gemieteter Solaranlage: wem das Geld zusteht

Zuletzt aktualisiert: August 2026

Clay-Illustration: Münzen aus Solarstrom
Kurzantwort: Für Anlagen ab dem 1. August 2026 gibt es 7,70 ct/kWh Überschusseinspeisung bis 10 kWp — fest für das Inbetriebnahmejahr plus 20 Jahre. Wer das Geld bei einem Miet- oder Pachtmodell bekommt, entscheidet der Vertrag: Ausgezahlt wird an den eingetragenen Anlagenbetreiber. Vor der Unterschrift klären, wer das ist.

Stand August 2026. Quellen: Bundesnetzagentur (EEG-Vergütungssätze), Verbraucherzentrale, Marktstammdatenregister. engpal ist unabhängig und steht in keiner Verbindung zur Enpal GmbH. Verbindlich sind nur der eigene Vertrag und geprüfte Angebote von Fachbetrieben.

Clay-Solarmodul mit einem gläsernen Rohr, das goldene Kugeln in zwei Richtungen leitet
Der größere Strom fließt ins eigene Haus — nach außen geht nur der Rest.

Die Sätze

Wie hoch die Einspeisevergütung 2026 ist

Die Vergütung sinkt halbjährlich um rund ein Prozent. Maßgeblich ist der Monat der Inbetriebnahme: Wer im August 2026 ans Netz geht, bekommt den Augustsatz — und zwar dauerhaft, unabhängig von allen späteren Absenkungen.

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
10–40 kWp (anteilig)6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
Februar bis Juli 20267,78 ct/kWh12,35 ct/kWh
GarantiedauerInbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahregilt für beide Varianten

Sätze für Dachanlagen, gültig für Inbetriebnahme ab 1. August 2026. Bei Anlagen über 10 kWp wird anteilig gerechnet: Die ersten 10 kWp bekommen den höheren Satz. Quelle: EEG-Vergütungssätze der Bundesnetzagentur, Stand August 2026.

Für ein typisches Einfamilienhaus mit 8 bis 10 kWp gilt also der erste Wert. Interessant ist der Abstand zum Strompreis: Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt rund 38 Cent Bezugsstrom, eine eingespeiste bringt 7,70 Cent. Der eigene Verbrauch ist damit etwa fünfmal so viel wert wie die Einspeisung — was die Anlagenauslegung stärker beeinflusst als jede Verhandlung über den Preis. Wie sich das auf einen Speicher auswirkt, steht unter Enpal Kosten mit Speicher.

Der entscheidende Punkt

Wer die Vergütung bekommt, wenn die Anlage gemietet ist

Der Netzbetreiber zahlt nicht an den Hausbesitzer und nicht an den Dacheigentümer, sondern an den Anlagenbetreiber — an die Person oder Firma also, die im Marktstammdatenregister eingetragen ist und den Einspeisevertrag hält. Bei einer gekauften Anlage ist das immer der Haushalt. Bei Miete, Pacht und ähnlichen Rundum-Paketen ist es eine Vertragsfrage, und die Modelle unterscheiden sich:

ModellWer ist BetreiberWas heißt das für dich
Kauf oder Finanzierungder HaushaltVergütung kommt direkt vom Netzbetreiber aufs eigene Konto
Miete mit eigener Betreiberrolleder HaushaltVergütung kommt direkt, die Miete bleibt davon unberührt
Paket mit Betreiberrolle beim Anbieterder AnbieterVergütung fließt dorthin und wird verrechnet oder ist in der Rate eingepreist

Welche Variante gilt, steht im Vertrag und im Eintrag des Marktstammdatenregisters — nicht in der Werbung. Beides lässt sich vor der Unterschrift erfragen.

Wichtig: „Eingepreist“ ist keine Ausrede, aber auch kein Selbstläufer. Wenn die Vergütung beim Anbieter landet, muss sie sich in einer entsprechend niedrigeren Rate wiederfinden. Lass dir schriftlich geben, mit welchem Jahresbetrag gerechnet wurde und was passiert, wenn der Ertrag darunter liegt.

Praktisch heißt das: Zwei Angebote mit gleicher Monatsrate sind nicht gleich viel wert, wenn bei einem die Einspeisevergütung beim Haushalt bleibt und beim anderen nicht. Im Beispiel unten sind das gut 400 Euro im Jahr — über zwanzig Jahre also der Gegenwert mehrerer Monatsraten. Die grundsätzliche Gegenüberstellung der Modelle steht unter Solaranlage mieten oder kaufen.

Beispielrechnung

8 kWp, 10 kWh Speicher, 4.500 kWh Verbrauch

Eine 8-kWp-Anlage erzeugt in Deutschland grob 8.000 kWh im Jahr. Der Haushalt verbraucht 4.500 kWh und deckt davon mit Speicher rund 60 Prozent aus der eigenen Anlage. Damit ergibt sich:

  • Selbst genutzt: rund 2.700 kWh im Jahr
  • Eingespeist: rund 5.300 kWh im Jahr
  • Einspeisevergütung: 5.300 kWh × 7,70 ct = rund 408 € im Jahr
  • Ersparnis durch Eigenverbrauch: 2.700 kWh × 38 ct = rund 1.026 € im Jahr
  • Verhältnis: Der eigene Verbrauch bringt etwa das Zweieinhalbfache der Einspeisung

Die 408 Euro sind der Betrag, über den es sich zu reden lohnt: Bleiben sie beim Haushalt, senken sie die effektive Belastung; fließen sie an den Anbieter, muss die Rate entsprechend niedriger sein. Wer beide Angebote nebeneinanderlegt, rechnet deshalb nicht Rate gegen Rate, sondern Rate minus Vergütung gegen Rate minus Vergütung. Die Größenordnung der Anlagenkosten selbst steht unter Solaranlage Kosten 2026, die Speicherpreise unter Stromspeicher Kosten.

Beispielannahme, keine garantierte Ersparnis: gerechnet mit 1.000 kWh Jahresertrag je kWp und einem angenommenen Strompreis von 38 ct/kWh, ohne Preissteigerung. Der eigene Arbeitspreis steht auf der letzten Stromrechnung und weicht davon ab. Reale Erträge schwanken je nach Dachneigung, Ausrichtung und Verschattung um mehrere hundert Kilowattstunden. Stand August 2026.

Neu seit 2025/2026

Was sich an den Regeln geändert hat

Zwei Änderungen betreffen jede neue Anlage und tauchen in Beratungsgesprächen selten von selbst auf:

  • Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen. Für Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb gingen, entfällt die Zahlung in Viertelstunden mit negativem Börsenpreis — abhängig vom Messkonzept und den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Für ältere Bestandsanlagen gilt das nicht pauschal. Als Ausgleich verlängert sich der Vergütungszeitraum am Ende um die ausgefallenen Zeiten.
  • Smart Meter als Voraussetzung. Ohne intelligentes Messsystem lässt sich die viertelstundengenaue Abrechnung nicht abbilden. Im Mietpaket gehört der Einbau in den Leistungsumfang — steht er nicht drin, ist er eine Zusatzposition.

Beides ist kein Grund gegen eine Anlage: Die betroffenen Stunden liegen im niedrigen einstelligen Prozentbereich des Jahresertrags, und sie treffen ohnehin die Einspeisung, nicht den Eigenverbrauch. Es ist aber ein Grund, Ertragsprognosen im Angebot nicht ungeprüft zu übernehmen. Welche Zuschüsse die Rechnung zusätzlich verschieben, steht unter Photovoltaik-Förderung 2026.

Vor der Unterschrift

Fünf Fragen zur Einspeisevergütung

  • Wer wird als Anlagenbetreiber eingetragen? Die Antwort entscheidet, auf wessen Konto die Vergütung geht.
  • Wer meldet die Anlage an? Marktstammdatenregister und Netzbetreiber-Anmeldung gehören ins Paket — inklusive Frist.
  • Mit welchem Vergütungsbetrag wurde kalkuliert? Wenn die Vergütung eingepreist ist, muss die Zahl schriftlich vorliegen.
  • Was passiert bei weniger Ertrag? Trägt der Anbieter das Risiko oder der Haushalt?
  • Was gilt nach 20 Jahren? Danach entfällt die feste Vergütung; der Strom wird dann vermarktet oder selbst genutzt.

Diese fünf Punkte kosten zehn Minuten im Gespräch und entscheiden über einen vierstelligen Betrag. Welche Kriterien beim Anbietervergleich sonst zählen, steht unter PV-Anbieter vergleichen; was Kundinnen und Kunden berichten, unter Enpal Erfahrungen.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für Anlagen, die ab dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, liegt die Überschusseinspeisung bis 10 Kilowatt peak bei 7,70 Cent je Kilowattstunde, die Volleinspeisung bei 12,22 Cent. Zwischen Februar und Juli 2026 waren es 7,78 beziehungsweise 12,35 Cent.

Wer bekommt die Einspeisevergütung bei einer gemieteten Solaranlage?

Das entscheidet der Vertrag. Ausgezahlt wird an den Anlagenbetreiber, der im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber eingetragen ist. Je nach Modell ist das der Haushalt selbst oder der Anbieter, der die Vergütung dann verrechnet oder in die Rate einpreist.

Wie lange gilt der einmal festgelegte Vergütungssatz?

Der Satz des Inbetriebnahmemonats gilt für das Inbetriebnahmejahr und weitere 20 volle Kalenderjahre. Spätere Absenkungen ändern daran nichts — eine Anlage von 2026 behält also ihre 7,70 Cent bis etwa 2046.

Warum fällt die Vergütung bei negativen Strompreisen aus?

Seit dem Solarspitzengesetz entfällt für Anlagen, die nach dem 25. Februar 2025 in Betrieb gingen, die Vergütung in Viertelstunden mit negativem Börsenpreis. Als Ausgleich verlängert sich der Vergütungszeitraum am Ende. Vorausgesetzt wird ein Smart Meter.

Angebot einordnen

Was wäre bei dir realistisch?

Trage Dach, Verbrauch und gewünschte Speichergröße ein — engpal schätzt grob Kostenkorridor, Eigenverbrauch und den jährlichen Einspeiseerlös. Kostenlos, ohne Anmeldung. Eine Orientierung, keine verbindliche Berechnung.

Verbindlich sind nur geprüfte Angebote von Fachbetrieben. Stand August 2026.

Quellen & Stand

Alle Angaben sind Orientierung mit Stand August 2026 und ohne Gewähr. Maßgeblich sind die amtlichen Quellen, der eigene Vertrag und geprüfte Angebote von Fachbetrieben. engpal ist ein unabhängiges Vergleichsportal und steht in keiner Verbindung zur Enpal GmbH.

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